AGB Allgemeine Geschäftsbedigungen

AGB

ALLGEMEINE BENUTZUNGSBEDINGUNGEN DES HOFTHEATERS MÜNCHEN gUG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Hoftheater München gUG (haftungsbeschränkt) und dessen Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese allgemeinen Nutzungsbedingungen als vereinbart. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die Benutzungsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. ANFANGSZEITEN UND EINLASS
2.1 Nur die offiziellen Spielpläne enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Hoftheater München gUG (haftungsbeschränkt) keine Gewähr.
2.2 Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet.
2.3 Mit Beginn der Veranstaltung erlischt aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher der Anspruch auf den gebuchten Platz bzw. die gebuchte Platzkategorie. Nach Vorstellungsbeginn können Besucher erst in den Zuschauerraum eingelassen werden, sobald es eine geeignete Szenen-Unterbrechung, Umbaupause oder Pause gibt. Dabei ist den Anweisungen des Abenddienstes Folge zu leisten.

3. ÖFFNUNGSZEITEN
3.1 Die Tageskasse sowie der telefonische Verkauf sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen angegebenen Zeiten geöffnet.
3.2 Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. An der Abendkasse werden, sofern noch vorrätig, ausschließlich Eintrittskarten für die jeweilige anstehende Abendvorstellung verkauft. Die Vormittags- oder Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

4. EINTRITTSPREISE UND ERMÄSSIGUNGEN
4.1 Die Vorstellungen und die dafür bereit gestellten Plätze werden verschiedenen Preiskategorien zugeordnet. Die Eintrittskarten können auf mehrere Platzgruppen verteilt werden. Programmhefte, Textbücher und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis enthalten.
4.2 Ermäßigungen sind nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen. Näheres regelt die Information durch die veröffentlichten Spielpläne und die Auskünfte des Kassenpersonals.

5. SCHRIFTLICHER UND TELEFONISCHER VERKAUF
5.1 Eintrittskarten können unter Nennung des Namens und der E-Mail-Adresse des Käufers telefonisch reserviert werden. Die Bereitstellung der Tickets erfolgt nach Eingang der Bezahlung per E-Mail oder über Abholung an der Abendkasse.
5.2 Noch nicht bezahlte, aber bereits reservierte Eintrittskarten (Tickets) müssen bis zu einer Stunde vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse bezahlt und abgeholt werden. Ansonsten verfällt die Reservierung.
5.3 Eintrittskarten können nach vorheriger Bezahlung an der Abendkasse vor Beginn der gebuchten Vorstellung abgeholt werden. Bei der Abholung von Eintrittskarten ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.
5.4 Schriftliche Bestellungen per E-Mail oder auf dem Postweg werden ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs frühestens einen Monat vor der jeweiligen Vorstellung bearbeitet. Später eingehende Bestellungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

6. ONLINE-VERKAUF
6.1 Bei dem Kartenkauf über unser Ticketportal werden die gekauften Eintrittskarten elektronisch an den Käufer zum Herunterladen und selbst Ausdrucken im PDF-Format übermittelt (gebührenfrei!). Die Personalisierung der Eintrittskarte mit Namen und Geburtsdatum dient dem Schutz des Kunden, um eine missbräuchliche Vervielfältigung zu verhindern.
6.2 Die vom Käufer ausgedruckte Eintrittskarte darf bei Gebrauch an der Einlasskontrolle keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Einlasskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Im Falle solcher Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstiger Beeinträchtigungen kann die Karte gegen eine Service-Gebühr von 2,50€ erneut ausgestellt werden.
6.3 Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der Eintrittskarte sowie jegliche elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt und kann zur Anzeige gebracht werden.

7. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
7.1 Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang verwendet und gespeichert. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Widerspruch der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, Sperrung bestrittener Daten, Löschung unzulässig gespeicherter oder nicht mehr erforderlicher Daten und Berichtigung unrichtiger Daten.
7.2 Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.
7.3 Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote des Hoftheaters München gUG (haftungsbeschränkt) informiert. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

8. KARTENRÜCKGABE
8.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten – ob online, schriftlich, mündlich, per E-Mail, persönlich oder telefonisch an der Tageskasse – ist damit unmittelbar bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
8.2 Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
8.3 Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten mit Erstattungsanspruch.
8.4 Wird anstelle des Werks, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die erworbenen Karten bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben oder für einen anderen Theaterbesuch umgetauscht werden; bei kurzfristiger Änderung oder Ausfall einer Vorstellung ist eine Rückgabe oder Umtausch innerhalb von sieben Tagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich.
8.5 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt bzw. gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird.

9. KARTENVERLUST
9.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse gegen Entrichtung einer Service-Gebühr von 2,50€ eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher nachweist oder glaubhaft macht, dass eine Eintrittskarte und welche Kategorie gelöst wurde.
9.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat grundsätzlich der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.

10. GARDEROBE
Die Garderobe kann im Eingangsbereich des Theaters selbstständig deponiert werden oder inklusive von kleinen Taschen, zum Beispiel Handtaschen, mit auf den Sitzplatz genommen werden. Ausgenommen sind mitgebrachte Gepäckstücke aller Art, Rucksäcke, Koffer oder sonstige Gegenstände aller Art. In jedem Fall übernimmt das Hoftheater keine Haftung für die auf den Sitzplatz mitgeführte Garderobe oder Taschen oder sonstige Gegenstände, Geld oder Wertsachen; ebenso wenig für vor dem Theatereingang oder im Eingangsbereich des Theaters deponierte Garderobe aller Art, Schirme, Taschen, Koffer, Kinderwägen, Babyschalen oder sonstige Gegenstände aller Art sowie für darin enthaltene Wertsachen – weder für Verlust noch für Diebstahl. Gegenstände aller Art dürfen nicht in den Fluchtwegen abgestellt werden. Große und sperrige oder gefährliche sowie feuergefährliche Gegenstände oder Flüssigkeiten dürfen weder verdeckt noch offen in das Theater mitgeführt werden bzw. im Garderobenbereich deponiert werden. Den Anweisungen des Theaterpersonals ist Folge zu leisten.

11. FUNDSACHEN
11.1 Gegenstände aller Art, die im Theater gefunden werden, sind beim Abenddienst abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal anzuzeigen.
11.2 Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

12. HAUSRECHT
12.1 Das Hoftheater München gUG (haftungsbeschränkt) übt das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
12.2 Der Besucher darf lediglich den Platz der auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Kategorie einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen für den er keine gültige Karte besitzt, kann ihm das Hoftheater München gUG (haftungsbeschränkt) einen anderen Platz zuweisen, den Differenzbetrag erheben oder ihn der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises oder einer Differenz zum Preis der nächsten Kategorie erfolgt in diesen Fällen nicht.
12.3 Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des Hoftheaters München gUG (haftungsbeschränkt) sind untersagt.
12.4 Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten oder lautlosen Zustand ins Zuschauerhaus mitgenommen werden.
12.5 Die Mitnahme von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken (einschließlich Wasser) ins Theater und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Dies gilt auch für Kindervorstellungen. Im Theater besteht Rauchverbot. Tiere dürfen nicht mit in das Theater genommen werden.

12.6 Sicherheits-, Gastronomie- und Personalbereiche des Theaters dürfen von Besuchern nicht betreten werden. Die Bühne und die Technikregie sind Sicherheitsbereiche.
12.7 Das Publikum benutzt die ausgewiesenen Besuchertoiletten im 2. OG.

13. VERBOT VON BILD- UND TONAUFNAHMEN
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Theater ist aus urheberrechtlichen Gründen streng untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder einen Theaterverweis nach sich ziehen.

14. GEWERBSMÄSSIGER WEITERVERKAUF
14.1 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, das Hoftheater München gUG (haftungsbeschränkt) hat seine vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Eintrittskarte begründet, die unmittelbar vom Hoftheater München gUG (haftungsbeschränkt) oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung des Hoftheaters München gUG (haftungsbeschränkt) erworben wird.
14.2 Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das Hoftheater München gUG (haftungsbeschränkt) kann die Abgabe von Karten an Personen verweigern, die ohne Zustimmung gewerbsmäßig mit Karten handeln oder die solchen Personen Karten zugänglich machen.
14.3 Das Hoftheater München gUG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise; ausgenommen davon sind Kooperationspartner.

15. HAFTUNG
Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen des Hoftheaters München gUG (haftungsbeschränkt) erleidet, haftet das Hoftheater München gUG (haftungsbeschränkt) nur im Falle von nachgewiesenem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die ein Besucher des Hoftheaters gegenüber Mitarbeitern oder Einrichtungen des Hoftheaters verursacht, haftet dieser in voller Höhe nach den gesetzlichen Bestimmungen.

16. BESONDERE REGELUNGEN
Das Hoftheater München gUG (haftungsbeschränkt) kann von den vorstehenden Vorschriften abweichende Regelungen treffen.

17. INKRAFTTRETEN, AUSSERKRAFTTRETEN
Die genannten Regelungen treten am 01.07.2023 in Kraft.

München, den 01.07.2023 Hoftheater München gUG (haftungsbeschränkt). Die Geschäftsleitung